Informationen für den Todesfall
Wenn ein Mensch in unserer Nähe stirbt, fühlen wir uns oft hilflos und wie gelähmt. So möchten wir mit dieser Information eine Hilfe anbieten und über die notwendigen Schritte, die in einem solchen Fall zu erledigen sind, informieren.
Vor dem Organisieren gilt es zu bedenken....
Es ist ein schöner christlicher Brauch und kann zur inneren Ruhe beitragen, im Sterbezimmer eine Kerze anzuzünden und im stillen Gedenken oder im gemeinsamen Gebet zu verweilen.
Geeignete Gebete sind das Vater unser, Gegrüßet seist du Maria, der Rosenkranz oder die Sterbegebete [16 KB]
, die im Gotteslob Nr. 79 zu finden sind.
Für uns Christen sind die Sakramente besondere Zeichen der Nähe und Zuwendung Gottes. Dazu gehört auch das:
Sakrament der Krankensalbung
Dies ist aber, wie der Name schon sagt, ein Sakrament für die Kranken (nicht für die verstorbenen). Deshalb soll der Priester gerufen werden, solange der Kranke oder alte Mensch noch bewusst mitfeiern kann.
Wenn ein Mensch schon gestorben ist, darf das Sakrament nicht mehr gespendet werden.
1. ARZT
Zuerst muss der Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt und den Totenschau-Befund erstellt. In Thiersee übernimmt diese Aufgabe:
Tel.: 5397
(im Verhinderungsfall):
Dr. Kerle, Langkampfen,
Tel.: 05332/87686
2. BESTATTUNGSUNTERNEHMEN
Dieses besorgt den Sarg und die Überführung des/der Verstorbenen in die Aufbewahrungskapelle des jeweiligen Ortsteiles (Hinterthiersee, Vorderthiersee, Landl).
Der Bestatter unternimmt außerdem die Beschaffung der Sterbeurkunde und der Todesbestätigung in Zusammenarbeit mit dem Standesamt in Kufstein.
Das Bestattungsunternehmen stellt auch die Trauerparten und Andenkenbilder her.
Derzeitige Bestattungsunternehmen in Kufstein:
Tel.: 05372/62249
- Bestattung Zöttl, Kufstein, Schützenstraße 7
Tel.: 05372/62315
Weitere Bestattungsunternehmen finden Sie in Wörgl, Kramsach, Brixlegg, Kitzbühel, Kiefersfelden, Oberaudorf, usw.
3. AUFBEWAHRUNG
Aufbewahrungswagen und Kerzenleuchter stehen in der jeweiligen Aufbewahrungskapelle zur Verfügung. Die Bestatter wissen Bescheid. Wenn möglich, vor der Überführung das Pfarramt verständigen.
4. Pfarramt
Telefon: 5240 oder
0676/87466335
Bevor Sie weitere Schritte unternehmen (Gemeinde - Friedhofsverwaltung), ist es wichtig, mit dem Pfarramt Verbindung aufzunehmen, um den Bestattungstermin festzusetzen.
Folgende Dokument werden beim Pfarramt benötigt:
- Taufschein (wenn der/die Verstorbene nicht in der Pfarre getauft ist)
- Bestätigung über die Eintragung des Todesfalles beim Standesamt (kann auch nachgereicht werden)
Wenn im Pfarramt niemand erreichbar ist, wissen folgende Personen Bescheid und können mit Ihnen das Begräbnis festlegen:
Tel.: 0664/88530770
Sekretärin: Greti Pirchmoser
Tel.: 5323
Die bei uns üblichen Begräbniszeiten sind:
Montag bis Samstag 14:00 Uhr
Sommerordnung (vom 01. Mai bis 31.August)
Montag bis Freitag 19:00 Uhr
5. Standesamt
(Tel.: 05372/602-302)
Zuständig ist jeweils das Standesamt des Sterbeortes!
Somit ist für in Thiersee verstorbene Personen ausschließlich das Standesamt Kufstein zuständig. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen direkt zum Bestatter, der dann alle gesammelten Urkunden zum Standesamt bringt:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Das Standesamt stellt eine Bestätigung aus, dass der Todesfall ins Sterberegister eingetragen wurde, welche Sie direkt vom Bestatter bzw. beim Standesamt erhalten. Diese muss beim Pfarramt abgegeben werden.
6. Gemeindeamt - Friedhofsverwaltung
Telefon: 5231-14
Die Friedhofsverwaltung ist zuständig für den Friedhof und die Grabstätte. Sie veranlasst auch die Aushebung des Grabes.
7. Weitere wichtige Hinweise
Trauerparten und Andenkenbilder werden von den Bestattungsunternehmen angefertigt.
Trauerparten: Üblich für die engsten Verwandten und Bekannten und für den Aushang an Kirchen und evtl. anderen Orten.
Postwurf
| Vorderthiersee | 520 Stück |
| Hinterthiersee | 300 Stück |
| Landl | 250 Stück |
| Gesamt | 1.070 Stück |
Andenkenbilder werden je nach Größe der Verwandtschaft und Bekannheitsgrad des/der Verstorbenen ca. 300 - 600 Stück benötigt.
Rosenkranzgebet
Der Rosenkranz wird an den 2 Abenden vor der Beerdigung und vor dem Begräbnisgottesdienst gebetet.
Vorbeten
Pfarrer Franz Wenninger oder Diakon Toni Pirchmoser.
Messegedenken und Spenden für gute Zwecke
Diese können im Pfarrbüro zu den Kanzleistunden oder auch in der Sakristei vor und nach den Rosenkränzen bzw. vor dem Begräbnis bestellt und aufgeschrieben werden. Statt Kranz- und Blumenspenden sowie Messgedenken können auch Spenden für einen guten Zweck gegeben werden, b. B. für die Pfarrkirche oder eine der Kapellen, für Blumenschmuck oder Kerzen in der Kirche, für die Weltmission und Entwicklungshilfe, für den Sozialsprengel, für die Caritas oder andere Projekte.
Wenn Sie eine besondere Widmung der Spenden möchten, dann sollten Sie dies auf der Trauernachricht bzw. Trauerparte vermerken.
Begräbnisgottesdienst und Beerdigung
- Ministranten werden von der Pfarre verständigt.
- Kreuz und Sargträger werden von den Angehörigen organisiert. Sie werden meist aus der Verwandtschaft, Nachbarschaft , aus dem Freundeskreis oder aus den Vereinen genommen. Als Kreuzträger sollen keine Kinder genommen werden , sondern Jugendliche oder Erwachsene.
- Lektor (Vorlesen der Lesung und der Fürbitten): Es ist schön, wenn diesen Dienst jemand aus der Verwandtschaft übernehmen kann.
Traueransprache
Für die Traueransprache beim Gottesdienst (wenn dies erwünscht ist) sollten Sie dem Pfarrer die wichtigsten Lebensdaten (Ort der Geburt, Kindheit, Schule, beruflicher Werdegang, Heirat Kinder, Mitgliedschaft bei Vereinen, Tätigkeiten in der Gemeinde, eine kurze Charakterisierung des Wesens) schriftlich oder mündlich zukommen lassen.
